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Wer arbeitet mit

Sonntag, 18. November 2018,
Neuwahl der Kirchenverwaltungen in den Pfarreien/Kirchenstiftungen des Erzbistums

Inhalt:   > Die Kirchenverwaltung    > Warum kandidieren    > Alle Infos zur Wahl

Kirchenverwaltung KV - mit Vertrauen gestalten

Die Kirchenverwaltung - die offizielle Vertretung nach innen und nach außen   

Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das für alle Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist.  Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) gebunden und wird alle sechs Jahre neu gewählt  (aktuell am 18.11.2018).

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten.  Wenn ein neuer Pfarrer in der Gemeinde seinen Dienst beginnt, überreicht der Kirchenpfleger den Kirchenschlüssel.  Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung sitzt die Kirchenverwaltung mit am Tisch.  Dies sind zwei Beispiele von vielen, wie die Kirchenverwaltung die Institution Pfarrei nach innen als auch nach außen vertritt.  Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium.

Die Aufgabenbereiche

der vor Ort gewählten Kirchenverwaltungen sind sehr vielfältig.  Hier können die unterschiedlichsten Personen ihre Fähigkeiten und Begabungen einbringen.  Ihre Aufgaben sind u.a.:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
    im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden
    ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Zuschussregelungen
  • Erstellung/Beschluss über den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Kirchenstiftung
    sowie (in der Regel auch) der Angestellten der Kindergartenstiftung(en)
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat

weiter nach unten:  V   

Menschen mit Weitblick und Persönlichkeit   

Jede Kirchenstiftung ist eine juristische Person.  Sie braucht Menschen, die für die Kirchenstiftung handeln und denen ihre Pfarrei ein wichtiges Anliegen ist.  Menschen, die sich mit Sorgfalt und Kreativität den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Zu entscheiden, was heute wichtig und finanzierbar ist, ist ein Amt, das Weitblick und Persönlichkeit verlangt.

Ich kandidiere, weil  (einige Beispiele)  ...

  • ... ich meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten einbringen will
  • ... ich gerne zusammen mit anderen Verantwortung übernehme
  • ... ich ein neues Aufgabenfeld entdecken möchte
  • ... ich mich gerne ehrenamtlich engagiere
  • ... ich Sorge tragen will für die organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Pfarrei
  • ... ich das Ansehen der Kirche am Ort mitprägen kann
  • ... das mein Beitrag als Christin oder Christ sein kann

Möchten Sie selbst kandidieren oder einen Kandidaten/eine Kandidatin vorschlagen möchten, sprechen Sie uns einfach an:  

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Gewählt werden kann, wer

  • römisch-katholisch ist
  • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat
  • kirchensteuerpflichtig ist
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlberechtigt ist, wer

  • der römisch-katholischen Kirche angehört
  • im Bereich der Kirchengemeinde seine Hauptwozhnsitz hat
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Alle Informationen zur Wahl der Kirchenverwaltung am 18. November 2018 finden Sie auf den folgenden Internet-Seiten:

> Kirchenverwaltungswahl im Erzbistum Bamberg

>  Infos zu Kirchenverwaltung, Kirchenpfleger, Wahl usw.
in Kooperation mit dem Bistum Würzburg

 Seelsorgebereich - Wer arbeitet mit... Die Verwaltung  |> 

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