Jedem Seelsorgebereich steht einer der Pfarrer der beteiligten Pfarreien als Leiter vor. Er sowie sein Stellvertreter werden vom Erzbischof auf Vorschlag des Pastoralteams auf fünf Jahre frei ernannt; eine Wiederernennung ist möglich.
Die Pfarrer im Seelsorgebereich haben alle Rechte
und Pflichten gemäß dem kanonischen Recht und
entsprechend ihrer Ernennung für die ihnen
anvertraute(n) Pfarrei(en). Sie tragen zusammen mit dem Leitenden Pfarrer
auch Mitsorge und Mitverantwortung für den gesamten Seelsorgebereich.
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Leitender Pfarrer Udo Zettelmaier Erlangen-Sieglitzhof |
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