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Wer arbeitet mit

Die Verwaltung

Inhalt:    Verwaltung der Pfarreien   |   Gemeinsamer Verwaltungsausschuss   |   Mitglieder            

Die Kirchenverwaltungen in den Pfarreien             

Kirchenverwaltung KV - mit Vertrauen gestalten
Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das für alle Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. 
Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) gebunden.
Die Kirchenverwaltung wird alle sechs Jahre neu gewählt  (zuletzt am 18.11.2012). 

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung (KV) sind u.a.:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
    im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden
    ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Zuschussregelungen
  • Erstellung/Beschluss über den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Kirchenstiftung
    sowie (in der Regel auch) der Angestellten der Kindergartenstiftung(en)
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat

   weiter nach unten:  V   

Gemeinsamer Verwaltungsausschuss - Organisation und Aufgaben        

  •      
    Innerhalb des Pfarreienverbundes bleiben die bisherigen Pfarr-, Kuratie- und Filialkirchenstiftungen nebeneinander bestehen. Die einzelnen  Kirchenverwaltungen  bilden einen gemeinsamen Verwaltungs-ausschuss zur Kooperation bei den gemeinsamen Aufgaben innerhalb des Pfarreienverbundes. Die beteiligten Kirchenverwaltungen treffen ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses…

    (Quelle: "Statuten der Seelsorgebereiche im Erzbistum Bamberg")
  • Der Verwaltungsausschuss hat die Aufgabe, den sachlichen, finanziellen und personellen Aufwand für die gemeinsamen Aufgaben des Seelsorgebereiches zu koordinieren. Entsprechend der Schlüsselzuweisungsordnung ist er verantwortlich für die Verwendung des diözesanen Personal- und Sachmittel-Budgets im Seelsorgebereich.  Er erarbeitet jeweils eine Entscheidungsvorlage, über die dann in den örtlichen Kirchenverwaltungen abgestimmt wird.

  weiter nach unten:  V   

Die Mitglieder des Gemeinsamen Verwaltungsauschusses unseres SSB:          

Der Gemeinsame Verwaltungsausschuss unseres Seelsorgebereichs setzt sich zusammen aus den Kirchenpflegern der Kirchenstiftungen von Baiersdorf, Hagenau, Bubenreuth, Möhrendorf, Sieglitzhof und Uttenreuth sowie dem Leitenden Pfarrer des Pfarreienverbundes.

(Quelle: "Kooperationsvereinbarung")

(Stand März 2013)

Wahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung
Weitere Infos zur Kirchenverwaltung und zur Neuwahl  |>

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