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Wer arbeitet mit
Die VerwaltungInhalt: Verwaltung der Pfarreien | Gemeinsamer Verwaltungsausschuss | Mitglieder
Die Kirchenverwaltungen in den Pfarreien
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Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das für alle Verwaltungs-,
Personal- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO)
gebunden. Die Kirchenverwaltung wird alle sechs Jahre neu gewählt (zuletzt am 18.11.2012).
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung (KV) sind u.a.:
- Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
im Rahmen der
Aufgaben der Kirchenstiftung - Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden
ohne
Zweckbestimmung des Stifters - Zuschussregelungen
- Erstellung/Beschluss über den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung
- Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
- Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Kirchenstiftung
sowie (in der Regel auch) der Angestellten
der Kindergartenstiftung(en) - Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem
Pfarrgemeinderat
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Gemeinsamer Verwaltungsausschuss - Organisation und Aufgaben
Innerhalb des Pfarreienverbundes bleiben die bisherigen Pfarr-, Kuratie- und Filialkirchenstiftungen nebeneinander bestehen. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bilden einen gemeinsamen Verwaltungs-ausschuss zur Kooperation bei den gemeinsamen Aufgaben innerhalb des Pfarreienverbundes. Die beteiligten Kirchenverwaltungen treffen ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses… (Quelle: "Statuten der Seelsorgebereiche im Erzbistum Bamberg")
- Der Verwaltungsausschuss hat die Aufgabe, den sachlichen, finanziellen und personellen Aufwand für die gemeinsamen Aufgaben des Seelsorgebereiches zu koordinieren. Entsprechend der Schlüsselzuweisungsordnung ist er verantwortlich für die Verwendung des diözesanen Personal- und Sachmittel-Budgets im Seelsorgebereich. Er erarbeitet jeweils eine Entscheidungsvorlage, über die dann in den örtlichen Kirchenverwaltungen abgestimmt wird.
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Die Mitglieder des Gemeinsamen Verwaltungsauschusses unseres SSB:
Der Gemeinsame Verwaltungsausschuss unseres
Seelsorgebereichs setzt sich zusammen aus den Kirchenpflegern der
Kirchenstiftungen von Baiersdorf, Hagenau, Bubenreuth, Möhrendorf,
Sieglitzhof und Uttenreuth sowie dem Leitenden Pfarrer des
Pfarreienverbundes.(Quelle: "Kooperationsvereinbarung") (Stand März 2013)
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