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   (aktualisiert: 13.9.2013)

Thema Glauben

Das Verhältnis Kirche und Staat  -  Die Kirchensteuer

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche     

  • Rechtliche Unabhängigkeit und enge Zusammenarbeit
    Das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen Staat und Kirchen bezieht sich auf eine organisatorische und rechtliche Trennung der Institutionen und könnte als verfassungs- und vertragsrechtlich begründetes freiheitliches Kooperationssystem bezeichnet werden.
    Denn trotz rechtlicher Unabhängigkeit gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit, die auf den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Länderverfassungen basiert.
  • Der Staatskirchenvertrag
    Im Staatskirchenvertrag werden Rechtsgrundlagen zwischen Kirche und Staat festgehalten.
    Unter anderem werden der Sonntagsschutz, der Religionsunterricht, die Kirchensteuer und
    die Militärseelsorge geregelt. 
     
    Weitere Infos bei  > www.katholisch.de

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Die Kirchensteuer