Das Verhältnis Kirche und Staat - Die Kirchensteuer
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche
Rechtliche Unabhängigkeit und enge Zusammenarbeit
Das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen Staat und Kirchen bezieht sich auf eine organisatorische und rechtliche Trennung der Institutionen und könnte als verfassungs- und vertragsrechtlich begründetes freiheitliches Kooperationssystem bezeichnet werden.
Denn trotz rechtlicher Unabhängigkeit gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit, die auf den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Länderverfassungen basiert.
Der Staatskirchenvertrag
Im Staatskirchenvertrag werden Rechtsgrundlagen zwischen Kirche und Staat festgehalten. Unter anderem werden der Sonntagsschutz, der Religionsunterricht, die Kirchensteuer und die Militärseelsorge geregelt.
Kirchensteuer in Deutschland Wieviel das der Kirche
einbringt, was damit passiert und wie es historisch zur Einführung der
Abgabe kam, fasst katholisch.de für Sie zusammen > www.katholisch.de